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Quelle: Impressum Muster von JuraForum.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB‘s) von „Wolfgang dem Magier“

 Auch die Buchung von „Wolfgang dem Magier“ stellt ein rechtsverbindliches Geschäft dar, welches gewisser Regeln bedarf. 

 

 Grundlage eines jeden Vertrages (dies gilt auch für mündlich geschlossene) sind die folgenden AGB‘s: 

 1. Gage 


Die vereinbarte Gage wird - wenn nicht anders geregelt - bei privaten Veranstaltungen in bar nach dem Auftritt bezahlt. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer. Bei Firmen und städtischen Einrichtungen etc. beträgt das Zahlungsziel 2 Wochen nach Rechnungsdatum. 

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Abzüge jeglicher Art, wie z.B. Skonto etc., vorzunehmen. 

 2. Programm 


Die Programmgestaltung obliegt grundsätzlich „Wolfgang dem Magier“. Wünsche des Auftraggebers können jedoch berücksichtigt werden. Angaben zu Dauer und Ausgestaltung der Programme werden im Vorfeld ausführlich besprochen und ergänzend im Angebot und der zugehörigen Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt. 


 3. Sorgfaltspflichten, Vertragsverletzungen 


Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen, die den Programmbeginn um mehr als 60 Minuten über die vereinbarte Zeit hinausschieben, kann ein Aufschlag von 50,- € + gesetzlicher Mehrwertsteuer auf die vereinbarte Gage erfolgen. Kann das Programm bis 120 Minuten nach der vertraglich vereinbarten Zeit nicht stattfinden, so wird die Zahlung des Honorars ohne Auftritt fällig. 
Bei Außenveranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.

Die Haftung f
Es entstehen keine Forderungen gegen „Wolfgang den Magier“, wenn die Aufführung aus Gründen die derselbe nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), wie z.B. Krankheit, Unbefahrbarkeit der Straßen aufgrund starken Schneefalls, Verkehrsunfall, Motor-schaden, etc.) ausfallen muss. Im Krankheitsfalle versucht „Wolfgang der Magier“, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen gleichwertigen Ersatz zu finden. 

 4. Bilder und Videos 


Der Auftraggeber und andere Personen dürfen von der Darbietung, aus rechtlichen Gründen, nur mit vorheriger Zustimmung von „Wolfgang dem Magier“, Aufzeichnungen wie z.B. Video‘s, Filme und DVD‘s anfertigen. 
Fotos für private bzw. betriebsinterne Zwecke sind erlaubt.


Das Urheberrecht der gesamten Aufführung liegt allein bei „Wolfgang dem Magier“. 
„Wolfgang der Magier“ ist berechtigt, z.B. Fotos, Ton- und Videoaufnahmen von seinem eigenen Programm aufzuzeichnen oder aufzeichnen zu lassen, und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

 

 5. Flyer, Visitenkarten 


„Wolfgang der Magier“ ist dazu berechtigt Flyer und Visitenkarten zu Werbezwecken am Auftrittsort zu verteilen. 


 6. Stornierung Stornierung

Leider muss Ihnen "Wolfgang der Magier", weil er Ihren Termin fest reserviert und zu dieser Zeit keinen anderen Auftritt annehmen konnte, Ausfallgebühren berechnen. Bei Stornierung des Vertrags durch den Auftraggeber in schriftlicher oder auch mündlicher Form, aus welchen Gründen auch immer, werden folgende Gebühren + 19% Mehrwertsteuer fällig: 

 

 Bei mehr als 60 Tagen vor Auftrittsdatum:              0% der Gage 

 59 - 30 Tage vor Auftrittsdatum:                          10% der Gage 

 29 - 20 Tage vor Auftrittsdatum:                          25% der Gage 

 19 - 8 Tage vor Auftrittsdatum:                            50% der Gage 

 7 - 1 Tag vor Auftrittsdatum:                               75% der Gage 

 Am Tag des Auftrittdatums:                               100% der Gage, abzüglich gesparter Fahrtspesen von 50 Cent/km  

 

Für den Fall, dass eine zeitliche Verschiebung des Auftrittdatums durch den Auftraggeber aufgrund Krankheit oder ähnlichem  erfolgen muss, bleibt es "Wolfgang dem Magier" überlassen, einen Gutschein in Höhe der entrichteten Ausfallgebühr auszustellen. Ein solcher Gutschein ist nach Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und nur zu einem Termin einzulösen, an dem "Wolfgang der Magier" noch keine anderweitige Verpflichtung eingegangen ist. 

Außerdem verzichtet "Wolfgang der Magier" auf eine Ausfallgebühr für den Fall, dass er zu dem stornierten Termin noch einen anderen gleichwertigen oder auch finanziell höherwertigen Auftrag erhält. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Ausfallgebühr dem jeweiligen Auftraggeber umgehend zurück überwiesen.

 

 7. Gerichtsstand für den eventuellen Streitfall ist Iserlohn. 

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